Neue Maßstäbe und Grundsätze der ambulanten Pflege

Neue Maßstäbe und Grundsätze der ambulanten Pflege

Seit dem 01.02.2024 offiziell in Kraft.

Das umfassen die neuen Regeln in der ambulanten Pflege (MuG ambulant), die am ersten Februar in Kraft getreten sind:

  1. Ergänzungen zum Pflegebedürftigkeitsbegriff.
  2. Internes Qualitätsmanagement mit Hygieneplan und Beschwerdemanagement.
  3. Möglichkeiten zur gemeinsamen Weiterbildung.
  4. Überarbeitete Dokumentationsrichtlinien.
  5. Erstmals festgelegte Anforderungen an Betreuungspersonal.
  6. Qualifikationsanforderungen für Betreuungskräfte, einschließlich Fortbildungen.
  7. Bestandsschutz für qualifiziertes Personal.
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