Seit dem 01.02.2024 offiziell in Kraft.
Das umfassen die neuen Regeln in der ambulanten Pflege (MuG ambulant), die am ersten Februar in Kraft getreten sind:
- Ergänzungen zum Pflegebedürftigkeitsbegriff.
- Internes Qualitätsmanagement mit Hygieneplan und Beschwerdemanagement.
- Möglichkeiten zur gemeinsamen Weiterbildung.
- Überarbeitete Dokumentationsrichtlinien.
- Erstmals festgelegte Anforderungen an Betreuungspersonal.
- Qualifikationsanforderungen für Betreuungskräfte, einschließlich Fortbildungen.
- Bestandsschutz für qualifiziertes Personal.
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