Pflegeleistungen 2025: Ihre Ansprüche im Überblick

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Hier sind die aktualisierten Beträge nach Pflegegrad:

Pflegegeld (monatlich)

Pflegegrad 2: 347 € (vorher 332 €)

Pflegegrad 3: 599 € (vorher 573 €)

Pflegegrad 4: 800 € (vorher 765 €) Pflegegrad 5: 990 € (vorher 947 €)

Pflegegrad 5: 990 € (vorher 947 €)

Pflegesachleistungen (monatlich)

Pflegegrad 2: 796 € (vorher 761 €)

Pflegegrad 3: 1.497 € (vorher 1.432 €)

Pflegegrad 4: 1.859 € (vorher 1.778 €)

Pflegegrad 5: 2.299 € (vorher 2.200 €)

Entlastungsbetrag

Für alle Pflegegrade: 131 € pro Monat (vorher 125 €)

Kurzzeitpflege

Leistungsbetrag: 1.854 € pro Jahr (vorher 1.774 €)

Ab dem 1. Juli 2025 werden die Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst, um eine flexiblere Nutzung zu ermöglichen.

Herausforderungen bei der Refinanzierung

Trotz der Erhöhung um 4,5 Prozent reichen die Anpassungen der Pflegeleistungen voraussichtlich nicht aus, um die gestiegenen Kosten in der Pflege auszugleichen. Insbesondere die zum 1. Januar 2025 angehobenen Vergütungen für Pflegepersonal durch die Tarifpflicht nach § 72 SGB XI führen zu deutlich höheren Kosten für Pflegeeinrichtungen. Diese können nur teilweise durch die aktuellen Anpassungen refinanziert werden, was eine zusätzliche finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bedeutet.

Fazit

Die Erhöhung der Pflegeleistungen ist ein Schritt in die richtige Richtung, wird aber den steigenden Anforderungen und Kosten in der Pflege nicht vollständig gerecht. Eine langfristige Lösung zur nachhaltigen Finanzierung der Pflege ist dringend erforderlich, um Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegeeinrichtungen zu entlasten.

PflegeWert Beratung – Ihr Partner für nachhaltigen Erfolg in der Pflegebranche

Die Pflegebranche steht vor großen Herausforderungen: steigende Anforderungen, Fachkräftemangel, hohe Bürokratielasten und wirtschaftlicher Druck. Um diesen komplexen Anforderungen gerecht zu werden, bedarf es fundierter Unterstützung – und genau hier setzt die PflegeWert Beratung an. Mit einem umfassenden Beratungsansatz und praxisnahen Lösungen unterstützt PflegeWert Pflegeunternehmer dabei, ihre wirtschaftlichen Ziele zu erreichen und die Qualität ihrer Dienstleistungen zu sichern.

Was ist PflegeWert Beratung?

Die PflegeWert Beratung wurde von Sebastian Arlt gegründet, einem erfahrenen Pflegeexperten mit über 20 Jahren Berufserfahrung in der Branche. Das Unternehmen bietet maßgeschneiderte Beratung für ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen – mit einem klaren Fokus auf Wirtschaftlichkeit, Qualitätssicherung und nachhaltigen Erfolg.

Ziel der PflegeWert Beratung: Pflegeunternehmen fit für die Zukunft machen, indem sie wirtschaftlich stabil aufgestellt und auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen sowie der Mitarbeitenden optimal ausgerichtet sind.

Leistungsbereiche der PflegeWert Beratung

PflegeWert bietet ein breites Spektrum an Beratungsleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse der Pflegebranche zugeschnitten sind:

1. Wirtschaftlichkeitsanalyse

Identifikation von Optimierungspotenzialen in der Kostenstruktur.

Erstellung von Rentabilitätsprognosen und Liquiditätsplänen.

Unterstützung bei der Refinanzierung von Tarifanpassungen.

2. Qualitätsmanagement

Beratung zu den Anforderungen der MDK-Prüfungen.

Implementierung von QM-Systemen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Schulung von Mitarbeitenden zur Qualitätssicherung.

3. Pflegesatzverhandlungen

Vorbereitung und Begleitung von Pflegesatzverhandlungen mit Kostenträgern.

Analyse und Kalkulation der Pflegeleistungen.

Sicherstellung einer fairen und nachhaltigen Refinanzierung.

4. Arbeitssicherheit und Risikomanagement

Integration von Arbeitssicherheitskonzepten in den Pflegealltag.

Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Reduktion von Risiken für Unternehmen und Mitarbeitende.

5. Abrechnungsschulungen

Praxisnahe Schulungen für die korrekte Abrechnung von Pflegeleistungen.

Vermeidung von Abrechnungsfehlern und Optimierung der Prozesse.

Unterstützung bei der Digitalisierung und Automatisierung der Abrechnung.

Warum PflegeWert Beratung?

Die Pflegebranche erfordert eine fundierte wirtschaftliche Planung und strategische Weitsicht. Die PflegeWert Beratung bietet:

Individuelle Lösungen: Maßgeschneiderte Konzepte, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt sind.

Erfahrene Experten: Über 20 Jahre Erfahrung in der Pflegebranche sorgen für praxisnahe und umsetzbare Empfehlungen.

Zukunftssicherheit: Unterstützung bei der Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben und Marktanforderungen.

PflegeWert Beratung und Ihre Erfolgsgarantie

Als Pflegeunternehmer tragen Sie nicht nur Verantwortung für Pflegebedürftige, sondern auch für Ihre Mitarbeitenden und die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens. PflegeWert Beratung hilft Ihnen dabei, alle Herausforderungen zu meistern und Ihr Unternehmen nachhaltig zu stärken.

Kosten senken und Erträge steigern.

Effiziente Prozesse etablieren.

Qualität in der Pflege sichern.

Kontaktieren Sie PflegeWert Beratung

Möchten Sie Ihr Pflegeunternehmen erfolgreich in die Zukunft führen? Die PflegeWert Beratung steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch.

Mit PflegeWert Beratung sind Sie bestens gerüstet, um die Pflegebranche nicht nur zu meistern, sondern aktiv mitzugestalten. Gemeinsam schaffen wir Werte – für Ihre Pflegeeinrichtung, Ihre Mitarbeitenden und Ihre Patienten.

Tariftreue in der Pflege: Verschärfung ab 01.01.2025 verschärft regionale Ungleichheiten

Seit der Einführung der Tariftreuepflicht im Jahr 2022 sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ihre Beschäftigten mindestens auf dem regional üblichen Entgeltniveau zu bezahlen. Ab dem 1. Januar 2025 wird dieses Niveau bundesweit um durchschnittlich 7,94 Prozent angehoben . Diese Anpassung soll die Attraktivität des Pflegeberufs steigern und die Arbeitsbedingungen verbessern. Doch ohne eine entsprechende Refinanzierung durch die Kostenträger drohen insbesondere in Hessen erhebliche finanzielle Belastungen für die Pflegeeinrichtungen.

Steigende Löhne ohne ausreichende Refinanzierung

Während Bundesländer wie Bayern die gestiegenen Personalkosten durch entsprechende Refinanzierungen der Pflegekassen ausgleichen können, fehlt es in Hessen an vergleichbaren Mechanismen. Die Pflegeeinrichtungen sind somit gezwungen, die erhöhten Löhne zu zahlen, ohne dass die Vergütungssätze entsprechend angepasst werden. Dies führt zu einer wirtschaftlichen Schieflage, die viele Anbieter an den Rand der Insolvenz bringt.

Auswirkungen auf Pflegebedürftige

Pflegebedürftige in Deutschland haben unabhängig von ihrem Wohnort Anspruch auf gleiche Leistungen. Doch die unzureichende Refinanzierung in Hessen gefährdet dieses Prinzip. Einrichtungen müssen ihr Angebot einschränken oder schließen, was zu längeren Wartezeiten und einer verminderten Versorgungsqualität führt. Dies steht im Widerspruch zum Grundsatz der Pflegeversicherung, eine bundesweit gleichwertige Versorgung sicherzustellen.

Forderungen an Politik und Kostenträger

1. Verpflichtende Refinanzierung: Es muss bundesweit sichergestellt werden, dass Lohnanpassungen vollständig refinanziert werden. Pflegeeinrichtungen dürfen nicht auf den Mehrkosten sitzen bleiben.

2. Gleichbehandlung der Pflegebedürftigen: Unabhängig vom Bundesland muss jeder Pflegebedürftige Zugang zu den gleichen Leistungen haben.

3. Transparenz und Dialog: Die Verhandlungen zwischen Pflegeeinrichtungen, Politik und Kostenträgern müssen transparenter und ergebnisorientierter geführt werden, um nachhaltige Lösungen zu finden.

Fazit

Die Erhöhung des regionalen Entgeltniveaus ab dem 1. Januar 2025 ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Ohne eine angemessene Refinanzierung drohen jedoch insbesondere in Hessen gravierende Versorgungsengpässe. Es ist daher dringend erforderlich, dass Politik und Kostenträger gemeinsam Lösungen erarbeiten, um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Pflegeversorgung sicherzustellen.

“Der Pflegetalk” – Der Podcast für Pflegeunternehmer und die Pflegebranche

Die Pflegebranche steht vor gewaltigen Herausforderungen: steigende Anforderungen, Fachkräftemangel, finanzielle Engpässe und sich ständig ändernde gesetzliche Vorgaben. Doch genau hier setzt “Der Pflegetalk”, der Podcast für Pflegeunternehmer, an. Als Plattform für Information, Inspiration und Diskussion liefert der Podcast wertvolle Einblicke und praktische Lösungen für alle, die in der Pflege tätig sind.

Was ist “Der Pflegetalk”?

“Der Pflegetalk” ist ein gemeinsames Projekt von Sebastian Arlt, einem erfahrenen Pflegeunternehmer, und Reiner Henrich, einem weiteren Experten der Pflegebranche. Der Podcast richtet sich speziell an Pflegeunternehmer, Entscheider und Führungskräfte, die in einer der anspruchsvollsten und zugleich bedeutsamsten Branchen tätig sind.

Ziel des Podcasts: Pflegeunternehmern die Werkzeuge an die Hand zu geben, die sie benötigen, um erfolgreich und nachhaltig zu arbeiten – von betriebswirtschaftlichen Aspekten bis hin zu praktischen Tipps für den Arbeitsalltag.

Inhalte und Themen des Podcasts

“Der Pflegetalk” behandelt aktuelle Themen und Fragestellungen, die Pflegeunternehmer wirklich bewegen. Dazu gehören unter anderem:

Wirtschaftlichkeit in der Pflege: Wie können Pflegedienste finanziell stabil bleiben?

Personalmanagement: Strategien zur Mitarbeiterbindung und Fachkräftegewinnung.

Pflegepolitik: Einschätzungen und Hintergründe zu neuen gesetzlichen Vorgaben.

Digitalisierung: Wie moderne Technologien Pflegeprozesse effizienter gestalten.

Best Practices: Erfolgsmodelle und Fallstudien aus der Praxis.

Warum “Der Pflegetalk” hören?

Die Pflegebranche braucht innovative Ideen, fundiertes Wissen und einen offenen Austausch, um sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen. Genau hier setzt “Der Pflegetalk” an. Die Macher bringen nicht nur jahrzehntelange Erfahrung mit, sondern auch den Mut, auch unbequeme Themen offen anzusprechen.

Exklusive Einblicke: Aktuelle Informationen direkt aus der Branche.

Praktische Tipps: Umsetzbare Ideen, die Pflegeunternehmer sofort anwenden können.

Inspirierende Interviews: Gespräche mit Branchenexperten, die neue Perspektiven eröffnen.

Care Finder und Der Pflegetalk: Gemeinsam für die Pflegebranche

Care Finder versteht sich als Bindeglied zwischen Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegeanbietern. Die Mission von Care Finder ist es, die Pflege einfacher und transparenter zu machen. “Der Pflegetalk” ergänzt dieses Ziel, indem er Pflegeunternehmer unterstützt, ihre Unternehmen erfolgreich zu führen und ihre Dienstleistungen stetig zu verbessern.

Ob Sie als Pflegedienst die passenden Kapazitäten auf Care Finder präsentieren oder durch den Podcast neue Impulse für Ihre Arbeit erhalten – beide Plattformen stehen für Innovation und Fortschritt in der Pflege.

Wo können Sie “Der Pflegetalk” hören?

“Der Pflegetalk” ist auf allen gängigen Plattformen verfügbar, darunter Spotify, Apple Podcasts und Google Podcasts. Abonnieren Sie den Podcast und bleiben Sie auf dem Laufenden über die wichtigsten Entwicklungen in der Pflegebranche.

Fazit

Pflegeunternehmer zu sein, heißt, jeden Tag aufs neue Verantwortung zu übernehmen. Mit Care Finder und “Der Pflegetalk” an Ihrer Seite meistern Sie diese Herausforderungen erfolgreich.

Einführung der lebenslangen Beschäftigtennummer ab dem 1. September 2024

So registrieren Sie sich im BeVaP-Portal

Ab dem 1. September 2024 wird die lebenslange Beschäftigtennummer (LBN) für alle Pflegekräfte und Pflegedienste in Deutschland eingeführt. Dieses neue System erleichtert die Verwaltung und Authentifizierung im Pflegebereich erheblich. Darüber hinaus wird die LBN auch für den kommenden digitalen Leistungsnachweis erforderlich sein sowie für die neue Verordnung Muster 12 HKP SGB V seit 01.07.2024. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie sich im BeVaP-Portal registrieren und Ihr ELSTER-Zertifikat beantragen.

Schritt 1: Zertifikat beantragen (ELSTER)

Bevor Sie sich im BeVaP-Portal registrieren können, benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat. Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Zertifikat zu beantragen:

  1. Eröffnung eines Benutzerkontos bei „Mein ELSTER”:
    • Besuchen Sie die Website „Mein ELSTER” und erstellen Sie ein Benutzerkonto.
    • Wählen Sie die Zertifikatsdatei als Login-Methode:
      • Für Pflegedienste und Träger: Organisationszertifikat.
      • Für Einzelpflegekräfte: Persönliches Zertifikat.
  2. Aktivierungsdaten erhalten:
    • Sie erhalten Aktivierungsdaten per E-Mail und Post. Diese sind notwendig, um Ihr Konto zu aktivieren und das Zertifikat herunterzuladen.
  3. Zertifikatsdatei herunterladen und sichern:
    • Laden Sie die Zertifikatsdatei herunter und speichern Sie sie sicher auf Ihrem Computer. Erstellen Sie eine Sicherungskopie, um bei Verlust auf die Datei zugreifen zu können.

Schritt 2: Registrierung im BeVaP-Portal

Nachdem Sie Ihr ELSTER-Zertifikat erhalten haben, können Sie sich im BeVaP-Portal registrieren:

  1. Aufruf der Registrierung:
    • Öffnen Sie die BeVaP-Anwendung unter bevap-bund.de und klicken Sie auf „Registrieren”.
  2. ELSTER-Authentifizierung:
    • Klicken Sie auf „Mit ELSTER-Konto registrieren”.
    • Sie werden zu ELSTER weitergeleitet. Loggen Sie sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat und Passwort ein.
    • Bestätigen Sie die Datenweitergabe, um zurück zur BeVaP-Anwendung geleitet zu werden.

Schritt 3: Auswahl der Organisationsform

Im nächsten Schritt wählen Sie die passende Organisationsform:

Es ist wichtig, die richtige Kategorie zu wählen, um eine reibungslose Registrierung zu gewährleisten.

Schritt 4: Eingabe der Stammdaten

Nun geben Sie die erforderlichen Daten ein:

  1. Für die Organisation: Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
  2. Für die zeichnungsberechtigte Person: Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse.
  3. Weitere benutzerverwaltende Person (erforderlich): Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse.

Bitte beachten Sie, dass alle drei E-Mail-Adressen notwendig sind.

Schritt 5: Datenprüfung und Abschluss

Bevor Sie die Registrierung abschließen, überprüfen Sie Ihre Eingaben sorgfältig:

  1. Überprüfen Sie alle eingegebenen Daten und klicken Sie auf „Bestätigen”.
  2. Ein Aktivierungslink wird an die E-Mail-Adresse der zeichnungsberechtigten Person gesendet.
  3. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um Ihr Passwort festzulegen und die Registrierung abzuschließen.

Wichtigkeit der lebenslangen Beschäftigtennummer für den digitalen Leistungsnachweis

Mit der Einführung der lebenslangen Beschäftigtennummer wird nicht nur der administrative Aufwand für Pflegekräfte und Pflegedienste erheblich reduziert. Die LBN ist auch eine zentrale Voraussetzung für den kommenden digitalen Leistungsnachweis. Dieser digitale Leistungsnachweis wird die Abrechnung und Dokumentation von Pflegeleistungen wesentlich vereinfachen und beschleunigen.

Fazit

Die Einführung der lebenslangen Beschäftigtennummer ab dem 1. September 2024 und der kommende digitale Leistungsnachweis sind wichtige Schritte zur Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Pflegebereich. Die Registrierung im BeVaP-Portal ist ein essenzieller Teil dieser Neuerungen. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr ELSTER-Zertifikat rechtzeitig beantragen und die Registrierungsschritte sorgfältig durchführen. Bleiben Sie informiert und gut vorbereitet – so profitieren Sie optimal von den neuen Möglichkeiten der lebenslangen Beschäftigtennummer und des digitalen Leistungsnachweises.

Neue Maßstäbe und Grundsätze der ambulanten Pflege

Seit dem 01.02.2024 offiziell in Kraft.

Das umfassen die neuen Regeln in der ambulanten Pflege (MuG ambulant), die am ersten Februar in Kraft getreten sind:

  1. Ergänzungen zum Pflegebedürftigkeitsbegriff.
  2. Internes Qualitätsmanagement mit Hygieneplan und Beschwerdemanagement.
  3. Möglichkeiten zur gemeinsamen Weiterbildung.
  4. Überarbeitete Dokumentationsrichtlinien.
  5. Erstmals festgelegte Anforderungen an Betreuungspersonal.
  6. Qualifikationsanforderungen für Betreuungskräfte, einschließlich Fortbildungen.
  7. Bestandsschutz für qualifiziertes Personal.

Mehr Urlaub für pflegende Angehörige

Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige

Seit dem 1. Januar 2024 können Angehörige das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pro pflegebedürftiger Person in Anspruch nehmen. 🏥💕

Diese Änderung bedeutet, dass die Unterstützung nicht mehr auf insgesamt 10 Tage je Pflegebedürftigen begrenzt ist. Eine wertvolle Erleichterung, die mehr Flexibilität und Anerkennung für die unermüdliche und liebevolle Pflege bietet, die Angehörige leisten. 💪❤️

Pflegegeld – Was ist das?

Pflegebedürftigkeit sollte kein Hindernis für Würde und Unabhängigkeit sein.

Pflegegeld ist eine Brücke zu der Unterstützung, die du oder deine Liebsten brauchen. Es geht nicht nur um finanzielle Hilfe, sondern um die Erhaltung der Lebensqualität und die Wertschätzung der Selbstständigkeit.