Mit dem neuen Qualitätssystem in der ambulanten Pflege steht 2025 eine grundlegende Reform bevor. Ziel ist es, die Bewertung von Pflegeleistungen differenzierter, transparenter und stärker an der tatsächlichen Versorgungsqualität auszurichten. Für ambulante Dienste bedeutet das: neue Prüfkriterien, veränderte Abläufe – und die Notwendigkeit, sich rechtzeitig vorzubereiten.
Kern der Reform ist die Abschaffung des bisherigen Pflegenotensystems. Statt einer Schulnote erhalten Pflegeeinrichtungen künftig eine Bewertung in vier Stufen: von A (keine Auffälligkeiten) bis D (Defizite mit eingetretenen negativen Folgen). Diese Einordnung erfolgt auf Basis konkreter Leitfragen, die sich auf fünf zentrale Qualitätsbereiche beziehen – etwa die Umsetzung vereinbarter Leistungen, das Hygienemanagement oder die interne Qualitätssicherung.
Besonders relevant ist der neue Fokus auf Gespräche mit Pflegebedürftigen, Angehörigen sowie den Austausch mit dem Fachpersonal. Damit rückt die erlebte Qualität stärker in den Mittelpunkt, während die schriftliche Dokumentation allein nicht mehr ausreicht.
Die Umstellung bringt für ambulante Pflegedienste spürbare Veränderungen mit sich. Die Prüfungen werden nicht nur detaillierter, sondern erfordern auch eine andere Form der Vorbereitung. Der Einbezug von Pflegekräften und Angehörigen erhöht den Abstimmungsaufwand. Gleichzeitig müssen Einrichtungen ihr internes Qualitätsmanagement überarbeiten, um bei der Bewertung nachvollziehbare und belastbare Ergebnisse vorweisen zu können.
Auch die Dokumentation wird anspruchsvoller: Pflegeprozesse müssen nicht nur korrekt, sondern auch transparent und im fachlichen Austausch erklärbar dargestellt werden. Das kann zu neuen Abläufen und mehr Kommunikationsbedarf im Team führen.
Ambulante Dienste sollten frühzeitig in die Vorbereitung einsteigen. Schulungen zur neuen Systematik sind sinnvoll, damit alle Mitarbeitenden mit den Anforderungen vertraut sind. Ebenso empfiehlt sich ein kritischer Blick auf bestehende Prozesse: Sind Leistungen eindeutig vereinbart und dokumentiert? Wie werden Qualitätsstandards intern überprüft? Und wie gut ist der Austausch mit Angehörigen strukturiert?
Ein solides internes Qualitätsmanagement hilft dabei, mögliche Schwachstellen zu erkennen und frühzeitig gegenzusteuern. Der Dialog mit allen Beteiligten – von den Mitarbeitenden bis zu den Klienten – wird künftig noch stärker zur Grundlage einer positiven Bewertung.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) bewertet die Reform grundsätzlich positiv, warnt jedoch vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand – insbesondere für kleinere Träger. Entscheidend sei, dass das neue System praxistauglich bleibt und Pflegekräfte nicht durch neue Anforderungen zusätzlich belastet werden. Der Verband fordert deshalb gezielte Unterstützung bei der Umsetzung.
Auch aus Sicht ambulanter Pflegeunternehmen bietet die Reform Chancen. Die differenzierte Bewertung ermöglicht eine realistischere Einschätzung der tatsächlichen Versorgungsqualität und kann dazu beitragen, das Vertrauen von Klienten und Angehörigen zu stärken. Gleichzeitig erfordert die Umstellung Investitionen in Schulung, Struktur und Kommunikation.
Das neue Qualitätssystem bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich. Für ambulante Dienste bedeutet das mehr Verantwortung, aber auch die Möglichkeit, die eigene Qualität sichtbar zu machen. Wer frühzeitig handelt, interne Prozesse überprüft und das Team gezielt einbindet, kann von der Reform profitieren – und die eigene Einrichtung zukunftssicher aufstellen.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen