Ab dem 1. Januar 2025 werden die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Hier sind die aktualisierten Beträge nach Pflegegrad:
Pflegegrad 2: 347 € (vorher 332 €)
Pflegegrad 3: 599 € (vorher 573 €)
Pflegegrad 4: 800 € (vorher 765 €) Pflegegrad 5: 990 € (vorher 947 €)
Pflegegrad 5: 990 € (vorher 947 €)
Pflegegrad 2: 796 € (vorher 761 €)
Pflegegrad 3: 1.497 € (vorher 1.432 €)
Pflegegrad 4: 1.859 € (vorher 1.778 €)
Pflegegrad 5: 2.299 € (vorher 2.200 €)
Für alle Pflegegrade: 131 € pro Monat (vorher 125 €)
Leistungsbetrag: 1.854 € pro Jahr (vorher 1.774 €)
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst, um eine flexiblere Nutzung zu ermöglichen.
Trotz der Erhöhung um 4,5 Prozent reichen die Anpassungen der Pflegeleistungen voraussichtlich nicht aus, um die gestiegenen Kosten in der Pflege auszugleichen. Insbesondere die zum 1. Januar 2025 angehobenen Vergütungen für Pflegepersonal durch die Tarifpflicht nach § 72 SGB XI führen zu deutlich höheren Kosten für Pflegeeinrichtungen. Diese können nur teilweise durch die aktuellen Anpassungen refinanziert werden, was eine zusätzliche finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bedeutet.
Die Erhöhung der Pflegeleistungen ist ein Schritt in die richtige Richtung, wird aber den steigenden Anforderungen und Kosten in der Pflege nicht vollständig gerecht. Eine langfristige Lösung zur nachhaltigen Finanzierung der Pflege ist dringend erforderlich, um Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegeeinrichtungen zu entlasten.
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